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Die Umweltzone in Düsseldorf



ROT - STUFE 1 ab 15.02.2009

Erlaubt: Grün, Gelb und Rot
Verboten: Alle ohne Umweltplakette   
 

GELB - STUFE 2 ab 01.01.2011

Erlaubt: Grün und Gelb
Verboten: Rot
 

GRÜN - STUFE 3 ab keine Angaben

Erlaubt: Nur Grün
Verboten: Gelb und Rot  


Die Stadt Düsseldorf bietet ein online ein Antragsformular für Ausnahmegenehmigungen an welches HIER zu finden ist.

Zusätzlich wird die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen auch in Düsselorf gefördert. Mehr Informationen gibt es in folgender Broscheure: Förderung der Nachrüstung bei Diesel-Fahrzeugen

Die Umweltzone Düsseldorf umfasst das Gebiet innerhalb folgender Straßenzüge: Völklinger Straße, Südring, Auf´m Hennekamp, Kruppstraße, Werdener Straße, Kettwiger Straße, Dorotheenstraße, Lindemannstraße, Brehmstraße, Grashofstraße, Heinrich-Ehrhardt-Straße, Johannstraße, Kennedydamm, Homberger Straße, Cecilienallee, Joseph-Beuys-Ufer, Rheinufertunnel und Völklinger Straße. Die genannten Straßen begrenzen, sind aber selbst nicht Bestandteil der Umweltzone.

Weitere Informationen
- Link zur offiziellen Homepage: Stadt Düsseldorf
 

Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht

Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen

Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind

Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen,

Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden

Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.

Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden.