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Die Stadt Düsseldorf bietet ein online ein Antragsformular für Ausnahmegenehmigungen an welches HIER zu finden ist.
Zusätzlich wird die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen auch in Düsselorf gefördert. Mehr Informationen gibt es in folgender Broscheure: Förderung der Nachrüstung bei Diesel-Fahrzeugen
Die Umweltzone Düsseldorf umfasst das Gebiet innerhalb folgender Straßenzüge: Völklinger Straße, Südring, Auf´m Hennekamp, Kruppstraße, Werdener Straße, Kettwiger Straße, Dorotheenstraße, Lindemannstraße, Brehmstraße, Grashofstraße, Heinrich-Ehrhardt-Straße, Johannstraße, Kennedydamm, Homberger Straße, Cecilienallee, Joseph-Beuys-Ufer, Rheinufertunnel und Völklinger Straße. Die genannten Straßen begrenzen, sind aber selbst nicht Bestandteil der Umweltzone.
Weitere Informationen
- Link zur offiziellen Homepage: Stadt Düsseldorf
Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht
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Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen
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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
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Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen
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Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind
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Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen,
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Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden
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Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.
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Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden.
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